Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Merkur Lifestyle GmbH für Buchungen der ego4you-Reise-Vorsorgeprogramme

1. Allgemeines

1.1. Die Merkur Versicherung AG bietet ihren Versicherten in ausgewählten Tarifen die Teilnahme an sowie die Übernahme der Kosten von Gesundheitsvorsorgeprogrammen (ego4you) als vertragliche Leistung an. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Gesundheitsvorsorgeprogrammes ist im Versicherungsvertrag in den Besonderen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung unter „Bestimmungen für Gesundheitsvorsorgeprogramme“ geregelt.
1.2. Die Merkur Lifestyle GmbH ist auf die Erbringung verschiedener Gesundheits- und Therapieleistungen spezialisiert und hat unterschiedliche Vorsorge- und Gesundheitsprogramme zur Auswahl, welche von den Versicherten der Merkur Versicherung AG nach Maßgabe der Besonderen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung unter „Bestimmungen für Gesundheitsvorsorgeprogramme“ in Anspruch genommen werden können.
1.3. Gesundheitsvorsorgeprogramme mit Reiseleistungen werden von der Merkur Lifestyle GmbH als Pauschalreise iSd. Pauschalreisegesetzes (PRG) angeboten und stellt die Merkur Lifestyle GmbH in diesem Zusammenhang einen Reiseveranstalter iSd. PRG dar.

2. Geltungsbereich der AGB

2.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem die Merkur Lifestyle GmbH als Veranstalter mit ihren Kunden (Reisenden) Verträge abschließt. Kunde und somit Vertragspartner der Merkur Lifestyle ist derjenige, der die Reise bucht, dies für sich selbst oder ggf auch für andere Mit-Reisende.
2.2. Mit Ausnahme einzelner ausgewählter Vertragspartnerhotels, können die ego4you-Vorsorgeprogramme inkl. Aufenthalt/Übernachtung in einem Vertragspartnerhotel direkt über die Merkur Lifestyle GmbH gebucht werden. Für diese Reisebuchungen gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich.

3. Buchung des Vorsorgeprogrammes über Merkur Lifestyle GmbH

3.1. Vor einer Buchung erhält der Vertragspartner sämtliche Informationen nach § 4 Abs 1 PRG mittels eines Standardinformationsblattes. Inhalt dieser Information sind die wesentlichen Eigenschaften der Reise; Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse des Reiseveranstalters; das Recht zum Rücktritt von der Reise sowie der Hinweis auf den fakultativen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
3.2. Die Buchung des ego4you-Vorsorgeprogrammes über die Merkur Lifestyle GmbH kann digital über die Online-Buchungsplattform der Merkur Lifestyle GmbH (Einstieg über das Merkur Kundenportal) oder telefonisch erfolgen.
3.3. Derjenige, der die Buchung für sich oder Mit-Reisende vornimmt, gilt
als Auftraggeber und Vertragspartner des Reisevertrages. Der Reisevertrag wird zwischen dem Vertragspartner und der Merkur Lifestyle GmbH abgeschlossen.
3.4. Voraussetzung für die Buchung ist eine Verifizierung des/der Reisenden dahingehend, ob und in welchem Zeitraum ein Leistungsanspruch auf Inanspruchnahme des ego4you Vorsorgeprogrammes gegenüber der Merkur Versicherung AG nach Maßgabe der Besonderen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung unter „Bestimmungen für Gesundheitsvorsorgeprogramme“ zu seinem Versicherungsvertrag besteht. Die Verifizierung erfolgt über einen persönlichen Code und der Kundennummer, den der Reisende bei der Merkur Versicherung AG anfordern kann. Den persönlichen Code samt Angabe des Zeitraumes, in welchem der Leistungsanspruch besteht, lässt die Merkur Versicherung AG nach erfolgreicher Anspruchsprüfung dem Reisenden zukommen. Im Falle der Buchung über die Online-Buchungsplattform der Merkur Lifestyle GmbH (Einstieg über das Merkur Kundenportal) erfolgt die Verifizierung samt Prüfung, ob und in welchem Zeitraum ein solcher Leistungsanspruch besteht, automatisch.
3.5. Nach erfolgter Buchung erhält der Vertragspartner eine schriftliche Buchungsbestätigung von der Merkur Lifestyle GmbH an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Der Vetragspartner stimmt der Übermittlung der Buchungsbestätigung an die von ihm bekanntgegebene E-Mailadresse zu. Der Vertragspartner hat Anspruch, die Buchungsbestätigung auf Papier zu verlangen.
3.6. Die Buchungsbestätigung wird unter der Voraussetzung erteilt, dass der Reisende zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des ego4you-Vorsorgeprogrammes (noch) anspruchsberechtigt ist. Sollte die Anspruchsberechtigung zu dem in der Buchung angegebenen Datum der Inanspruchnahme des ego4you-Vorsorgeprogrammes gemäß den Besonderen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung unter „Bestimmungen für Gesundheitsvorsorgeprogramme“ zum Versicherungsvertrag nicht mehr gegeben sein (zB durch Kündigung des Krankenversicherungsvertrages), wird die Buchung für denjenigen Reisenden rechtsunwirksam, für den die Anspruchsberechtigung entfallen ist. Merkur Lifestyle GmbH wird von der Merkur Versicherung AG über einen Entfall der Anspruchsberechtigung informiert. Merkur Versicherung AG wird zudem auch denjenigen Reisenden informieren, bei dem die Anspruchsberechtigung entfallen ist.
3.7. Der Vertragspartner hat die Buchungsbestätigung nach Erhalt auf Vollständigkeit, Unrichtigkeit oder Abweichungen zu seinen Reisewünschen und sachliche Richtigkeit der Daten der Reisenden zu überprüfen und im Fall von Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten dies der Merkur Lifestyle GmbH umgehend bekanntzugeben, wobei die Schriftform hierfür empfohlen wird.

4. Abrechnung über die Merkur Versicherung AG

Die Inanspruchnahme des ego4you-Vorsorgeprogrammes ist nur für anspruchsberechtigte Versicherte der Merkur Versicherung AG möglich. Die Kosten des ego4you-Vorsorgeprogrammes trägt die Merkur Versicherung AG für jeden anspruchsberechtigten Reisenden. In diesem Fall werden die Kosten direkt zwischen der Merkur Lifestyle GmbH und der Merkur Versicherung AG verrechnet.

5. Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag – Stornoregeln

5.1. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Sofern der Vertragspartner die Reise auch für andere Mit-Reisende gebucht hat, so kann auch nur er den Rücktritt für die anderen Mit-Reisenden erklären.
5.2. Bis 31 Tage vor Beginn der Reise ist der Rücktritt mit keinen Stornogebühren verbunden (kostenfreie Stornierung) und hat der Reisende (für den der Rücktritt erfolgt ist) die Möglichkeit, das ego4you-Vorsorgeprogramm zu einem anderen Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, sofern die Voraussetzungen nach Punkt 3. und 4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen (Leistungs- bzw. Kostenrückerstattungsanspruch gegenüber der Merkur Versicherung AG).
5.3. Ab dem 30. Tag vor Beginn der Reise ist ein Rücktritt vom Reisevertrag für ein ego4you-Vorsorgeprogramm oder ego4you-„special“-Vorsorgeprogramm nur noch gegen Entrichtung einer Stornogebühr von EUR 300,00 pro Person, für ein ego4you „Minis“ oder ego4you „Lehrer“-Vorsorgeprogramm gegen Entrichtung einer Stornogebühr von EUR 100,00 pro Person und für ein „Wellfeeling“-Programm gegen Entrichtung einer Stornogebühr von EUR 120,00 pro Person möglich, es sei denn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe treten unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Alternativ zum Rücktritt besteht die Möglichkeit, auf die Inanspruchnahme des Vorsorgeprogrammes gänzlich zu verzichten. In diesem Fall gilt das Vorsorgeprogramm als in Anspruch genommen.
5.4. Sofern der Vertragspartner seine Buchung über die Online-Buchungsplattform der Merkur Lifestyle GmbH getätigt hat, besteht die Möglichkeit bis 31 Tage vor Beginn der Reise (kostenfreie Stornierung), die Reise auf der Online-Buchungsplattform selbstständig zu stornieren bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. In allen anderen Fällen muss die Rücktrittserklärung schriftlich oder in geschriebener Form an die Merkur Lifestyle GmbH (reservierung@merkur-lifestyle.at) erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Merkur Lifestyle GmbH.
5.5. Nach Beginn der Reise ist ein Rücktritt – ohne Zahlung einer Stornogebühr – nur nach Maßgabe von Punkt 7.2 möglich.

6. Rücktritt vom Reisevertrag durch die Merkur Lifestyle GmbH

Die Merkur Lifestyle GmbH kann vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer oder außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist und ihre Rücktrittserklärung dem Vertragspartner an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Reise, zugeht. In diesem Fall gilt das ego4you-Vorsorgeprogramm als nicht in Anspruch genommen. Sofern möglich, wird dem Vertragspartner ein Ersatztermin angeboten. Darüber hinaus hat der Vertragspartner die Möglichkeit, das ego4you-Vorsorgeprogramm gemäß Punkt 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen neuerlich zu buchen. Die Merkur Lifestyle GmbH hat jedoch keine darüberhinausgehende Entschädigung zu leisten.

7. Änderung der Leistung vor Reisebeginn

7.1. unerhebliche Leistungsänderungen
Die Merkur Lifestyle GmbH darf vor Reisebeginn unerhebliche Leistungsänderungen an den ego4you-Vorsorgeprogrammen vornehmen. Die Merkur Lifestyle GmbH informiert den Vertragspartner klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse über die Änderungen.
Unerhebliche Änderungen sind geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen, die den Charakter und/oder die Dauer und/oder den Leistungsinhalt und/oder die Qualität der gebuchten Reise bzw. des Vorsorgeprogrammes nicht wesentlich verändern.
7.2. erhebliche Leistungsänderungen
Bei erheblichen Änderungen kann es sich um eine erhebliche Verringerung der Qualität oder des Wertes von Reiseleistungen, zu denen die Merkur Lifestyle GmbH gezwungen ist, handeln, wenn die Änderungen wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen betreffen und/oder Einfluss auf die Reise und/oder Reiseabwicklung entfalten. Ob eine Änderung bzw. Verringerung der Qualität oder des Werts von Reiseleistungen erheblich ist, muss im Einzelfall unter Rücksichtnahme auf die Art, die Dauer, den Zweck und Preis der Reise sowie unter Rücksichtnahme auf die Intensität und Dauer sowie Ursächlichkeit der Änderung und allenfalls auf die Vorwerfbarkeit der Umstände, die zur Änderung geführt haben, beurteilt werden.
Ist die Merkur Lifestyle GmbH zu erheblichen Änderungen im oben angeführten Sinn jener wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, die den Charakter und Zweck der Reise ausmachen, gezwungen, kann der Vertragspartner innerhalb einer von der Merkur Lifestyle GmbH festgelegten angemessenen Frist, den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen, oder der Teilnahme an einer Ersatzreise zustimmen, sofern diese von der Merkur Lifestyle GmbH angeboten wird, oder vom Reisevertrag kostenfrei zurücktreten. Im Falle des Rücktritts ist eine neuerliche Buchung des ego4you-Vorsorgeprogrammes gemäß Punkt 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich.
Dem Vertragspartner wird empfohlen, sich bei seiner Erklärung der Schriftform zu bedienen.
Gibt der Vertragspartner innerhalb der Frist keine Erklärung ab, so gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen. Merkur Lifestyle GmbH wird den Vertragspartner mit der Information über die vorgeschlagenen Änderungen bzw. die angebotene Ersatzreise auch über die angemessene Frist, um den vorgeschlagenen Änderungen oder der Teilnahme an der Ersatzreise zuzustimmen, sowie über die Rechtsfolgen informieren, wenn der Vertragspartner innerhalb der angemessenen Frist keine Erklärung abgibt.

8. Gewährleistung

8.1. Der Reisende hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass er und seine Mit-Reisenden der Merkur Lifestyle GmbH die Möglichkeit einräumen, in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung zu erbringen oder die mangelhafte Leistung zu verbessern.
Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird
oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Reisenden findet, erbracht wird.
8.2. Der Vertragspartner hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er oder die Mit-Reisenden während der Reise feststellen unverzüglich der Merkur Lifestyle GmbH bzw. einen Vertreter vor Ort mitzuteilen und dabei eine angemessene Frist für die Behebung der Vertragswidrigkeit zu setzen, wobei die Angemessenheit der Frist jeweils im Einzelfall, ausgehend von Art/Zweck/Dauer der Reise, der angezeigten Vertragswidrigkeit, dem Zeitpunkt der Meldung (z.B. spätabends etc.), sowie den erforderlichen Zeitressourcen, die für Ersatzbeschaffung notwendig sind, zu beurteilen ist. Eine Fristsetzung hat gegenüber dem Vertreter der Merkur Lifestyle GmbH vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, gegenüber der Merkur Lifestyle GmbH unter der in der Buchungsbestätigung mitgeteilten Telefonnummer zu erfolgen. Die Setzung einer angemessenen Frist durch den Vertragspartner ist dann nicht erforderlich, wenn Merkur Lifestyle GmbH sich weigert, den Mangel zu beheben oder unverzügliche Abhilfe notwendig ist.
8.3. Eine Unterlassung der Mitteilung kann als Mitverschulden angerechnet werden.
8.4. Sofern nicht unverzügliche Abhilfe erforderlich ist, kann der Reisende erst wenn die Verbesserung durch Merkur Lifestyle GmbH fehlschlägt oder nicht in angemessener Frist von Merkur Lifestyle GmbH behoben wird oder eine Verbesserung der Merkur Lifestyle GmbH unmöglich, oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Vertragswidrigkeit und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, selbst Abhilfe schaffen und von der Merkur Lifestyle GmbH Ersatz der dafür erforderlichen Ausgaben verlangen. Es gilt der Grundsatz der Schadensminderungspflicht.
8.5. Alternativ kann der Vertragspartner, sofern ihm oder den Mit-Reisenden die Fortsetzung der Reise ausgehend von der Maßfigur eines durchschnittlichen Reisenden nicht zumutbar ist, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten und gegebenenfalls gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Ansprüche gemäß § 12 PRG erheben. Tritt der Vertragspartner vom Reisevertrag zurück, sollte er sich bewusst sein, dass damit ein gewisses Risiko verbunden ist, da sowohl die Erheblichkeit der Auswirkungen von Vertragswidrigkeiten als auch die Zumutbarkeit der Fortsetzung der Reise im subjektiven Einzelfall (von einem Richter) zu beurteilen sind und das Ergebnis dieser Beurteilung von der Wahrnehmung des Reisenden abweichen kann.
8.6. Können keine Ersatzleistungen angeboten werden oder lehnt der Reisende die angebotenen Ersatzleistungen ab, stehen dem Reisenden bei vorliegender Vertragswidrigkeit gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Ansprüche gemäß § 12 PRG auch ohne Beendigung des Reisevertrags zu. Im Fall der Ablehnung hat der Reisende darzulegen, dass die vom Reiseveranstalter angebotenen Ersatzleistungen gegenüber den vertraglich vereinbarten Leistungen nicht gleichwertig/vergleichbar sind.

9. Haftung

9.1. Verletzt die Merkur Lifestyle GmbH schuldhaft aus dem Vertragsverhältnis obliegende Pflichten, so ist die Merkur Lifestyle GmbH zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
9.2. Die Merkur Lifestyle GmbH haftet nicht für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden der Reisenden, die im Zusammenhang mit gebuchten Leistungen entstehen, sofern sie
a) eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden oder eines allenfalls mit der Reise verbundenen allgemeinen Risikos, welches in die Sphäre des Reisenden fällt, darstellen;
b) dem Verschulden des Reisenden zuzurechnen sind;
c) einem Dritten zuzurechnen sind, der an der Erbringung der vom Reisevertrag umfassten Reiseleistungen nicht beteiligt ist, und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war; oder
d) auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind.
9.3. Die Merkur Lifestyle GmbH haftet nicht für die Erbringung einer Leistung, welche nicht von ihr zugesagt worden ist bzw. welche vom Reisenden nach Reiseantritt selbst vor Ort bei Dritten bzw. der Merkur Lifestyle GmbH nicht zurechenbaren Leistungsträgern zusätzlich gebucht worden ist.
9.4. Besondere Wünsche des Reisenden im Sinne von Kundenwünschen oder auch Zusatzleitungen gegen Gebühr (z.B. Familienzimmer, Zusatznächte, Begleitperson ohne Anspruch auf ein ego4you-Vorsorgeprogramm etc.), sind grundsätzlich unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, solange diese Wünsche nicht von der Merkur Lifestyle GmbH bestätigt worden sind. Die Aufnahme von Kundenwünschen oder Zusatzleistungen durch die Merkur Lifestyle GmbH stellt lediglich eine Verwendungszusage dar, diese an das konkrete Vertragspartnerhotel weiterzuleiten bzw. ihre Erfüllbarkeit abzuklären und ist keine rechtlich verbindliche Zusage, solange sie nicht von der Merkur Lifestyle GmbH bestätigt wurde.

10. Personen mit eingeschränkter Mobilität

10.1. Ob die Reise bzw. das gewünschte ego4you-Vorsorgeprogramm für Personen mit eingeschränkter Mobilität konkret geeignet ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der eingeschränkten Mobilität, des Charakters der Reise bzw. des konkreten ego4you-Vorsorgeprogramms sowie der Unterkunft abzuklären. Der Vertragspartner hat deshalb bei der Merkur Lifestyle GmbH vor Durchführung der Buchung nachzufragen, ob das gewünschte ego4you-Vorsorgeprogramm im konkreten Fall für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist (sofern solche mitreisen). Die Eignung einer Reise im konkreten Fall für Personen mit eingeschränkter Mobilität bedeutet nicht, dass sämtliche im Pauschalreisevertrag enthaltene Leistungen uneingeschränkt von der Person mit eingeschränkter Mobilität in Anspruch genommen werden können (so kann z.B. eine Hotelanlage über geeignete Zimmer und andere Bereiche für Personen mit eingeschränkter Mobilität verfügen; dies bedeutet aber nicht, dass die gesamte Anlage (z.B. Benützung des Pools etc.) für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist).
10.2. Die Merkur Lifestyle GmbH kann die Buchung einer Reise für eine
Person mit eingeschränkter Mobilität ablehnen, sofern die Merkur Lifestyle GmbH und/oder einer der Erfüllungsgehilfen (z.B. Hotel, etc.) nach einer sorgfältigen Einschätzung der spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse des betreffenden Reisenden zu dem Schluss kommen, dass dieser nicht sicher und in Übereinstimmung mit den Sicherheitsbestimmungen untergebracht werden kann oder zur Auffassung gelangen, dass die konkrete Reise bzw. das konkrete ego4you-Vorsorgeprogramm für den betreffenden Reisenden nicht geeignet ist. Die Merkur Lifestyle GmbH wird dem Vertragspartner nach Möglichkeit aber Alternativen vorschlagen, die für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind.
10.3. Die Merkur Lifestyle GmbH und/oder einer der Erfüllungsgehilfen (z.B. Hotel etc.) behält sich das Recht vor, die Unterbringung eines Reisenden abzulehnen, wenn der Vertragspartner (oder der betreffende Reisende) es verabsäumt hat, den Reiseveranstalter gemäß Punkt 10.1 bzw. 10.5 der AGB ausreichend über seine eingeschränkte Mobilität und/oder besonderen Bedürfnisse zu benachrichtigen, um dadurch die Merkur Lifestyle GmbH und/oder den Erfüllungsgehilfen in die Lage zu versetzen, die Möglichkeit der sicheren und organisatorisch praktikablen Unterbringung zu beurteilen.
10.4. Die Merkur Lifestyle GmbH und/oder einer der Erfüllungsgehilfen (z.B. Hotel, Ärzte, Therapeuten etc.) behält sich das Recht vor, Reisenden, die nach sorgfältiger Einschätzung der spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse des betreffenden Reisenden nicht in der Lage sind, am ausgewählten ego4you-Vorsorgeprogramm teilzunehmen, die Teilnahme am ego4you-Vorsorgeprogramm aus Sicherheitsgründen zu verweigern, wenn der Vertragspartner (oder der betreffende Reisende) es verabsäumt hat, den Reiseveranstalter gemäß Punkt 10.1 bzw. 10.5 der AGB ausreichend über seine eingeschränkte Mobilität und/oder besonderen Bedürfnisse zu benachrichtigen, um dadurch die Merkur Lifestyle GmbH und/oder den Erfüllungsgehilfen in die Lage zu versetzen, die Möglichkeit der sicheren und organisatorisch praktikablen Teilnahme am ego4you-Vorsorgeprogramm zu beurteilen.
10.5. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Buchung und Inanspruchnahme des ego4you-Vorsorgeprogrammes zu einer Einschränkung der Mobilität eines der Reisenden, hat der Vertragspartner dies der Merkur Lifestyle GmbH unverzüglich – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird – mitzuteilen. Merkur Lifestyle GmbH prüft dann, ob der betreffende Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person an der Reise teilnehmen bzw. das ego4you-Vorsorgeprogramm in Anspruch nehmen kann. Sollte Merkur Lifestyle GmbH nach einer sorgfältigen Einschätzung der spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse des betreffenden Reisenden zu dem Schluss kommen, dass dieser nicht sicher und in Übereinstimmung mit den Sicherheitsbestimmungen untergebracht werden kann oder zur Auffassung gelangen, dass die konkrete Reise bzw. das konkrete ego4you-Vorsorgeprogramm für den betreffenden Reisenden nicht geeignet ist, informiert Merkur Lifestyle GmbH den betroffenen Reisenden über die Gründe, weshalb die Reise für ihn nicht geeignet ist. Merkur Lifestyle GmbH bietet dem betroffenen Reisenden eine alternative Reise an, die für Reisende mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, sofern eine solche Reise verfügbar ist. Sollte eine solche Alternativreise nicht verfügbar sein oder hat der betroffene Reisende kein Interesse an einer Alternativreise, storniert Merkur Lifestyle GmbH die gebuchte Reise für den betreffenden Reisenden mangels Durchführbarkeit.

11. Freiwillige Reiseversicherung

11.1. Ein Reiseversicherungsschutz ist im Reisvertrag nicht inkludiert. Es
wird empfohlen, eine Versicherung (z.B. Reiserücktrittsversicherung etc.), welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Reisevertrages bis zum Ende der Reise gewährleistet, abzuschließen.
11.2. Als zu versichernder Reisepreis gilt die Stornogebühr von EUR 300,00 pro Person bei ego4you-Vorsorgeprogrammen und ego4you-„special“-Vorsorgeprogrammen, EUR 100,00 pro Person bei ego4you-„Minis“- Vorsorgeprogrammen und eog4you-„Lehrer“-Vorsorgeprogrammen und EUR 120,00 pro Person bei „Wellfeeling“ Programmen (siehe Punkt 5.3.). Es wird darauf hingewiesen, dass direkt beim Vertragspartnerhotel gebuchte Zusatzleistungen hiervon nicht erfasst sind.

12. Reiseinsolvenzversicherung

Als Abwickler im Insolvenzfall der Merkur Lifestyle GmbH fungiert die Cover-Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H., Hietzinger Haupstraße 35 DG, 1130 Wien, www.cover-direct.com . Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.

13. Veranstalter/Gerichtsstand

Reiseveranstalter: Merkur Lifestyle GmbH, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 84, 8010 Graz, Österreich; Telefon Nr.: 0316/826123, E-Mail: office@merkur-lifestyle.at
FN: 38892w; UID-Nr.: ATU37006306; GISA Zahl 36121731, Gerichtsstand ist Graz.

14. Zustellung – elektronischer Schriftverkehr

Als Zustell-/ Kontaktadresse des Vertragspartners und der Mit-Reisenden gilt die der Merkur Lifestyle GmbH zuletzt bekannt gegebene Adresse (z.B. Email-Adresse). Änderungen sind von dem Vertragspartner unverzüglich bekanntzugeben. Es wird empfohlen, sich dabei der Schriftform zu bedienen.